Werbeanlagen werden in Berlin nicht zentral genehmigt. Jeder Bezirk hat seine eigene Bauaufsicht, in Erhaltungsgebieten und bei denkmalgeschützter Substanz kommt der Denkmalschutz dazu. Unsere gemessene Durchlaufzeit 2025 lag bei 6,5 Wochen — wenn der Antrag im ersten Anlauf sitzt.
§ 011. Fassadenansicht ohne Maßstab
Ein Handyfoto mit aufgelegtem Logo ist keine Zeichnung. Das Amt will eine Ansicht in 1:50 oder 1:100 mit Buchstabenhöhe, Abstand zur Fensterbrüstung des Obergeschosses und Auskragung aus der Wandfläche. Wir messen grundsätzlich vor Ort mit dem Laser und übernehmen keine Altbestandsmaße vom Vermieter.
§ 022. Leuchtdichte über dem Nachtwert
In Mischgebieten liegt der Nachtwert meist bei rund 400 cd/m². Ein 24-V-Modul bei voller Leistung liefert 3.800 cd/m² — das Neunfache. Die Lösung ist nicht weniger Modul, sondern ein zeitgesteuerter Dimmer; die Dimmkurve legen wir dem Antrag direkt bei.
§ 033. Mehr als 10 cm über die Gehweggrenze ohne Sondernutzung
Ein Ausleger quer zur Wand ragt fast immer über die Grundstücksgrenze. Das ist ein zweiter Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt, mit jährlicher Sondernutzungsgebühr. Wer den Schritt überspringt, bekommt die Rückbauaufforderung erst nach der Montage.
§ 044. Fehlende schriftliche Zustimmung des Eigentümers
Ein Mietvertrag mit der Klausel „Werbung zulässig" reicht nicht. Gebraucht wird die Unterschrift des Eigentümers auf genau der eingereichten Zeichnung. Wir schicken das Blatt zur Unterschrift raus, sobald der Entwurf freigegeben ist — nicht erst zur Einreichung.
- Anträge 2025
- 41
- Erstablehnungen
- 9
- Ø Bearbeitungszeit
- 6,5 Wochen
- Übliche Bezirksgebühr
- 120 – 480 €
Die Genehmigung ist nicht der letzte Schritt. Sie ist die erste Zeile der Zeichnung.

